Impressum: Angaben gemäß § 5 TMG:
Ingo Forkel und Nicole Baumeister
Hospitalstrasse 25
53567 Asbach
Rechtliches für Abmahnversuche
Keine Abmahnung ohne den vorherigen Kontakt zu uns! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Haftungsausschluss
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Urheberrecht
Die auf dieser Webseite dargestellten Texte, Layouts, Templates, Zapstones und Grafiken sind von uns oder unseren Teammitgliedern selbst erststellt worden und unterliegen unserem Copyright (oder unterliegen teilweise einem Copyright), diese Dateien duerfen unseres Wissens nach aber kostenlos weitergegeben oder zur Weiterbearbeitung verwendet werden. Desweiteren liegen uns selbstverstaendlich die Genehmigungen von verschiedene Kuenstlern, Autoren und Bildagenturen vor um Ihre Arbeiten hier auf dieser Webseite Auszustellen oder weiter zu verabeiten. Die Resellerrechte und Masterlizenzen von verschiedenen Bildagenturen dieser Dateien und Grafiken zur Weiterverarbeitung oder zum Weiterverkauf liegen ebenfalls bei layout-24. Sollte trotz allem doch eine unbeabsichtigte Copyrightverletzung vorliegen, bitten wir um Entschuldigung. Sendet bitte eine Mail an uns und die betreffenden Daten werden entweder sofort entfernt oder mit einem copyright vom jeweiligem Autor versehen.
Auf dieser Internetseite versuchen wir eine Sammlung von Bildern und Clips, die nicht dem Urheberrecht unterliegen, anzubieten. Dieses Vorhaben erfordert das Einbinden von Bildmaterial aus vielen unterschiedlichen Quellen, wobei die Herkunft der Bilder zumindest den Autoren dieser Site unbekannt bleibt. Es ist unsere ausdrückliche Absicht, kein Urheberrecht an einem Bild zu verletzen. Wir bemühen uns, redlich aufzuklären, ob ein Bild dem Urheberrecht unterliegt oder nicht. Allerdings ist dies schwierig, zeitraubend und teilweise unmöglich. Obwohl wir unser Bestreben fortsetzen werden, nur Grafiken auf dieser Site abzubilden und zu verwenden, die nicht dem Urheberrecht unterliegen oder von uns und unserem Team selbst erstellt werden, könnte uns im Laufe der Bildrecherche ein Fehler bei der Überprüfung der Urheberansprüche an einem Bild unterlaufen. Falls Sie herausfinden sollten, dass Bilder auf dieser Site dem Urheberrecht unterliegen, so kontaktieren Sie bitte umgehend den Webmaster unter Angabe des Bildes und des Urhebers. Unsere Mitarbeiter werden der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung nachgehen und schnellstmöglich alle Bilder, die nachweislich dem Urheberrecht unterliegen, entfernen oder mit Namen des Autors versehen. Falls Sie Rechte an den betreffenden Bildern halten oder für eine Firma arbeiten, die Rechte an diesen Bildern hält, bitten wir Sie, den immensen Aufwand anzuerkennen, den wir betreiben, um Rechtsansprüche an all den Bildern, auf die wir stoßen, zu klären. Wir werden auf Ihre Informationen zu Urheberrechtsverletzungen sehr schnell reagieren. Wir haben kein Interesse daran, Bilder auf unserer Internetseite zu unterhalten, die dem Urheberrecht unterliegen. Um diese Seite betreten zu dürfen, müssen Sie zustimmen, dass Sie die Seite nur betreten, um sich zu vergewissern, dass kein Bild dieser Seite dem Urheberrecht unterliegt, uns ggf. über eine Verletzung des Urheberrechts informieren können damit wir die betreffenden Bilder von der Seite entfernen können. Sie müssen sich auch damit einverstanden erklären, dass Sie keine rechtlichen Schritte gegen die Inhaber dieser Seite vornehmen oder veranlassen, denen eine Urheberrechtsverletzung oder irgend eine andere Rechtsverletzung zugrunde liegt, sondern dass Sie zur Aufklärung der Nutzungsrechte beitragen, so dass die betreffenden Bilder von der Seite entfernt werden können, oder mit dem Namen des Autors versehen werden.
Virtuelles Hausrecht
Grundsätzlich erkennt das Gericht einem Webseiten-Betreiber ein virtuelles Hausrecht zu. Nach Auffassung des Gerichts ist das Internet in seiner Verbreitung und Nutzung dem öffentlichen Straßennetz gleichzustellen. Dieses findet das Ende des erlaubnisfreien Betretens grundsätzlich an den Haustüren der jeweiligen Anlieger. Somit steht auch dem Betreiber eines virtuellen Hauses das Recht zu, an der Hauspforte oder schriftlich ( z.B. Post / Mail ) die Besucher nach eigenem Ermessen hereinzulassen oder abzuweisen. Stellt er durch eindeutige Formulierung auf der Startseite eines Webservers, der sogenannten Homepage, fest, daß für einen bestimmten Personenkreis vom Betreten ausschließt, so ist dies als wirksame Willenserklärung über die Nutzung des eigenen Besitzes zu betrachten.
Wie in der Entscheidung des BGH vom 22.10.1974, NJW 74, 8237 ff. ausgeführt, ist die Willenserklärung über den Zutritt zu der eigenen Wohnung ein grundlegendes Recht des Bürgers gegen das Eingreifen des Staates und gegen das Eingreifen durch Dritte. Der Bürger hat grundsätzlich das Recht, durch wirksam per Aushang an der Haustür sichtbar ausgesprochene Betretungsverbote beispielsweise gegen Gerichtsvollzieher sich gegen Pfändungen zu schützen, oder durch Betretungsverbote gegen Polizisten sich gegen Hausdurchsuchungen zu schützen.
Das Gericht folgt der Argumentation des Beklagten, daß dieses grundlegende Recht des Bürgers der Bundesrepublik Deutschland nicht lediglich die bauliche Umfassung des Gebäudes betrifft, sondern auch die in den persönlichen Bereich hineinführenden Kommunikationseinrichtungen. Das Gericht ist jedoch auch der Auffassung, daß gemäß dem virtuellen Hausrecht ausgesprochene Hausverbote eindeutig bestimmt sein müssen. In dieser Frage ist ein Analogieschluß zum § 307 (1) BGB zulässig, der den Rechtsgedanken festlegt, daß für die Wirksamkeit von Willenserklärungen deren Eindeutigkeit Voraussetzung ist.